Grohnde stilllegen!

50.000 bei Kettenreaktion Tihange / Europäischer Atomausstieg gefordert

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Bei der "Kettenreaktion Tihange" am 25. Juni 2017 beteiligten sich 50.000 Menschen, unter anderem aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland.

Gefordert wurden ein europäischer Atomausstieg und die sofortige Abschaltung der Reaktoren mit Rissen im Druckbehälter: Tihange 2 und Doel 3. Viele Bilder des OWL-Abschnitt gibt es unter http://bielefeld-steigt-aus.de/tihange/

Bei Kilometer 37/38/39 der "Kettenreaktion Tihange" trafen sich unter anderem Busse aus Ostwestfalen-Lippe und die Radtour "Grohnde-Tihange".

Fotos und internationale Medienberichte sind auf der Seite der Kettenreaktion und bei ausgestrahlt zu sehen. Zukünftige Termine und Aktionen findest du bei der Regionalkonferenz "AKW Grohnde abschalten", beim Aktionsbündnis "Bielefeld steigt aus" oder bei .ausgestrahlt.

Eine konkrete Aktion für einen konsequenten Atomausstieg der Bundesregierung ist die Demonstration in Lingen am 9. September 2017. Das Motto:

Für einen europäischen Atomausstieg: Uranfabriken schließen, Atomkraftwerke abschalten, Brennstoff-Exporte stoppen! Sofort!

Mit Fahrgemeinschaften oder der Bahn ist Lingen aus Ostwestfalen-Lippe gut zu erreichen. Bei der letzten großen Demonstration in Lingen waren Delegationen aus Frankreich, Belgien und sogar aus Russland vor Ort und sprachen sich für ein Ende der Uranfabriken in Deutschland aus.


Stadtrat Bielefeld: AKW-Laufzeitgarantie statt schnellstmögliche Stilllegung?

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15 Kommunen rund um das AKW Grohnde haben mittlerweile Resolutionen für die schnellere Stillegung des AKW beschlossen.

Am Dienstag dem 4. Juli 2017 ist unter anderem die Bürgeranregung "Notaus für das AKW Grohnde" Thema im Bielefelder Bürgerausschuss. Die öffentliche Sitzung im Rochdale-Raum im Alten Rathaus beginnt um 17 Uhr.

Wir zeigen mit der Anregung 3 Wege auf, wie sich Bielefeld für eine schnellere Stilllegung einsetzen kann: Appellieren an die Aufsichtsbehörden, Einsetzen gegen die Übertragung von Stromkontingenten und Unterstützung einer Klage gegen den Weiterbetrieb.

Bielefelds Stimme als Miteigentümer des AKW Grohnde und Katastrophenschutzbehörde hat Gewicht. Die Stadt kann sich unserer Meinung nach nicht darauf ausruhen, dass sie "nur" 16,6 Prozent des AKW besitzt. Ein Nach-Fukushima-Stadtratsbeschluss zur schnellstmöglichen Stilllegung des AKW Grohnde und die konkreten Gefahren des nahen AKW sollten Anreiz genug sein.

Ein aktueller Beschlussvorschlag der Paprika-Koalition für den Hauptausschuss läßt befürchten, dass sich die AKW-Befürworter in der Koalition durchgesetzt haben. Das im Atomgesetz festgeschriebene Ende der Betriebserlaubnis wird fälschlich in eine Betriebsgarantie bis Ende 2021 umgedeutet. Da spricht der Miteigentümer:

"Der Rat der Stadt Bielefeld appelliert an den Betreiber des Kernkraftwerks Grohnde PreussenElektra sowie an die Aufsichtsbehörde, auch weiterhin alles Erforderliche zu tun, den rechtlich bis zum vereinbarten endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie zugesicherten Betrieb des Kernkraftwerks Grohnde nur unter der Auflage höchstmöglicher Sicherheitsvorkehrungen fortzuführen"

Allerdings gibt es keinen "zugesicherten Betrieb", sondern eine spätestens zum genannten Datum erlöschende Berechtigung zum Betrieb, denn §7 des Atomgesetzes Abschnitt 1a sagt aus:

"Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4. mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2."

Der Abschnitt 1b regelt Stromkontingente und Übertragungen. Eine Änderung des Atomgesetzes gegen die Übertragung von Strommengen ist wünschenswert. Dies forderte auch schon der Landtag in Schleswig-Holstein: Er sprach sich gegen die Deckelung erneuerbarer Energien und gegen eine Laufzeitverlängerung für das AKW Brokdorf durch Strommengenübertragung aus. Auch dort gibt es immer wieder Probleme: Das AKW in Brokdorf steht seit Monaten still, da im Reaktor ungewöhnlich starke Korrosion an Brennelementen auftrat, deren Ursache bislang nicht geklärt ist.

Unabhängig davon müssen neue und altbekannte Gefahren für AKW ständig neu bewertet werden und können selbstverständlich eine rechtssichere Stilllegung rechtfertigen, wenn man wenige Vorgaben, wie z.B. eine Anhörung des Betreibers einhält. Früher angeblich einem unbestimmbaren Restrisiko zugeordnete Gefährdungen können heute ein rechtssicherer Grund sein, die Abschaltung eines AKW zu verfügen und die Betriebserlaubnis zu entziehen.

Die Geheimhaltung von Schutzmaßnahmen führte schon 2015 zum gerichtlichen Entzug der Betriebsgenehmigung des norddeutschen Zwischenlagers Brunsbüttel. Anwohner klagen mit dem Anwalt des Brunsbüttel-Verfahrens gegen den Weiterbetrieb des AKW Grohnde. Bielefeld sollte - insbesondere als Katastrophenschutzbehörde - klar Position gegen das AKW Grohnde beziehen und auf allen Ebenen versuchen, die schnellere Stilllegung des nahen AKW zu erreichen!


Di. 25.07.2017 | Aktionsbündnis "Bielefeld steigt [nicht] aus"-Treffen

Wieder am 25. Juli 2017 um 18:30 Uhr im Umweltzentrum Bielefeld im Co-Working-Büro: Ein offenes Treffen für den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien auf 100% und den europäischen Atomausstieg.

Themen z.B.:
- Neue Solaranlagen verwirklichen
- Bericht von der Regionalkonferenz "Grohnde abschalten"
- Vorplanung Lingen-Demo
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